Die Rubrik Soziallexikon informiert vor allem über sozialrechtliche Hilfen und Leistungen und wer sie unter welchen Voraussetzungen wie, wo, in welcher Höhe und wie lange beanspruchen kann.
Sie finden Leistungen aus folgenden Sozialgesetzbüchern:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Arbeitsförderung (SGB III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Sozialhilfe (SGB XII)
Eingearbeitet sind zudem u.a.:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Sozialgerichtsbarkeit
- GMG
- Hartz IV
- GKV-WSG
Die Auswahl im Sozialrecht
Die Auswahl und Ausführlichkeit der Artikel richtet sich danach, wie relevant die Bestimmungen und Leistungen für Patienten werden können, insbesondere wenn sie sozial, finanziell, psychisch oder familiär zusätzlich belastet sind. So sind z.B. die einzelnen Rentenarten nur mit ihren wichtigsten Elementen dargestellt, die Reha-Leistungen und deren Kostenübernahme dagegen sehr ausführlich.
Die Rubrik Soziallexikon konzentriert sich auf die gesetzlichen Leistungen. Freiwillige Kostenübernahmen der Sozialversicherungsträger oder die stark unterschiedlichen Leistungskataloge der privaten Versicherer sind nur sehr eingeschränkt berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Rufen Sie die zuständige Versicherung an, schildern Sie den konkreten Einzelfall. Viele Entscheidungen in dem so schwer in Zahlen messbaren sozialen Bereich sind Ermessenssache: Das kompliziert die Materie, aber es eröffnet auch Freiräume für die Sachbearbeiter, wenn die Argumente und Anträge stichhaltig sind.
Paragraphen und die Praxis
Das Sozialrecht ist sehr komplex. Die Rubrik Soziallexikon will den Paragraphendschungel lichten und löst sich so weit wie möglich von den juristischen Formulierungen. Wer Gesetzestexte nachlesen möchte, findet "Gesetzesquellen" am Ende des Textes oder zum Teil in (runden Klammern) im Fließtext.
Die Rubrik Soziallexikon beschränkt sich nicht nur auf die gesetzlichen Fakten wie Voraussetzungen, Formen, Dauer, Höhe, Ausnahmen etc., sondern beschreibt auch viele praktische Aspekte: Wer kann was wo wie beantragen? Gibt es Alternativen? Welche Schritte sind empfehlenswert - in der Praxis sind Dinge üblich, die kein Gesetz beschreibt. Solche Passagen sind gekennzeichnet mit der Überschrift "Praxistipp".
Notwendig für den oft komplexen Einzelfall ist die individuelle Beratung. Die Rubrik Soziallexikon gibt Orientierung, es kann keine für jeden Fall verbindlichen Angaben machen. Unter dem Menüpunkt "Beratungsstellen Selbsthilfegruppen?" finden Sie deshalb bei vielen Stichworten die zuständigen Anlaufstellen und - wo vorhanden - kostenlose Hotline-Telefonnummern für individuelle, rechtsverbindliche Auskünfte.
Was Sie nicht in der Rubrik Soziallexikon finden
Die Rubrik Soziallexikon enthält keine detaillierten medizinischen und therapeutischen Informationen. Aussagen zu Therapie und Krankheitsbild werden nur gemacht, wenn sie für das Verständnis der psychosozialen und sozialrechtlichen Informationen erforderlich sind. Medizinische Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "medizinisches Lexikon",
Fallbeispiele
Die Rubrik Soziallexikon enthält auch konkrete Fallbeispiele, um die oft komplexen sozialrechtlichen Bestimmungen anschaulicher zu illustrieren. Links führen mit einem Klick zu weiteren Informationen und sozialrechtlichen Details, die unabhängig vom dargestellten Beispiel gelten.
Die Antworten in den Fallbeispielen beziehen sich immer auf den Einzelfall. Sie sind nicht zu verallgemeinern oder pauschal auf ähnliche Fälle übertragbar.